Grundkurs zum Abbrennen von Grossfeuerwerk

Es hat eine Gesetzesänderung gegeben, die die Feuerwerksbranche betrifft. In der Sprengstoffverordnung ist vorgeschrieben, dass ab 01. Juli 2010, die "Abbrenner", die Feuerwerk der Kategorie 4 verwenden wollen, eine gesetzliche Ausbildung nachweisen müssen. Die Übergangsfrist läuft bis am 1. Januar 2014. Ab diesem Datum müssen alle, die Feuerwerk der Kategorie 4 verwenden wollen, eine Schulung absolviert haben. In der Zwischenzeit ist die Abgabe nach spezieller Instruktion (SKF-Protokoll) erlaubt.

Die nächsten Kurse finden im April 2012 statt:

Kursausschreibung & Anmeldung