Bild des Monats Mai 2012

Unter dem Sammelbegriff Feuerwerk werden verschiedene Kategorien unterschieden, die nach dem Gesetz wie folgt umschrieben sind:
Kategorie 1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, die einen vernachlässigbaren Lärmpegel erzeugen und die für die Verwendung in eingegrenzten Bereichen einschliesslich Wohngebäuden vorgesehen sind.
Kategorie 2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, die einen geringen Lärmpegel erzeugen und die für die Verwendung in eingegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.
Kategorie 3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die für die Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel bei bestimmungsgemässer Verwendung die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.
Kategorie 4: Feuerwerkskörper, die eine grosse Gefahr darstellen, die nur für die Verwendung durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind (sogenannte "Feuerwerkskörper im gewerblichen Gebrauch") und deren Lärmpegel bei bestimmungsgemässer Verwendung die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.
Bei Musikshows, Sportanlässen und anderen Events wird heute viel Indoorfeuerwerk verwendet. Indoorartikel sind in folgende Kategorien eingeteilt:
Kategorie T1: Pyrotechnische Gegenstände, die für die Verwendung auf Bühnen im Innen- und Aussenbereich einschliesslich der Verwendung bei Film- und Fernsehproduktionen oder ähnlichen Verwendungen bestimmt sind und eine geringe Gefahr darstellen.
Kategorie T2: Pyrotechnische Gegenstände, die für die Verwendung durch Personen mit Fachkenntnissen auf Bühnen im Innen- und Aussenbereich einschliesslich der Verwendung bei Film- und Fernsehproduktionen oder ähnlichen Verwendungen bestimmt sind.